Muss Eine Kellerwohnung Vom Bauamt Abgenommen Werden Bevor Es Vermietet Werden Kann?
Ich habe eine Wohnung gemietet,im Keller,wo die wänden nicht abgedichtete waren.Das wurde mir vorher nicht gesagt.Folge daraus,bei starken regen kam mir wasser durch die wand und die wände waren komplett verschimmelt.Ich bin zum Bauamt um mir die Baupläne anzuschauen und es stellte sich heraus das die Wohnung die ich gemietet hatte in den Plänen als Fahrradkeller und Abstellräumen angegeben war.Also kein Wohnraum!Die decke war auch nur 1,87Meter hoch,die Quadratmeter zahl waren 8meter weniger als was im Vertrag stand und die wohnung hatte nur 2 Fenster.Es war ein Riesen stress mit dem Vermieter wegen Mietminderung und tralala.Nach drei Monaten bin ich raus ohne 3 Monatsmieten zu bezahlen,sah ich nicht ein.Die verlangen aber das Geld von mir.Ich vermute sogar das die Wohnung illegal vermietet wird und das sogar der Vermieter darauf keine Steuern aus dem Mieteinnahme bezahlt,also Steuerhinterziehung.Muss ein Wohnraum vom Bauamt abgenommen werden bevor es als Wohnraum vermietet werden kann?Ist es legal so eine Wohnung zu vermieten?Ich bedanke mich für euren Antworten
Abnehmen und mehr
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Abnehmen kann ein schwieriges Unterfangen werden.
Zum Abnehmen ist immer sehr viel Ausdauer und Kraft notwendig.
Einfacher ist es, wenn man mit dem richtigen Mitteln, wie 

Eine Kellerwohnung ist durchaus zulässig.
Sie muss als Wohnraum behördlich gemeldet sein (Wassergebühren, Müllgebühren, abwasser, usw.).
Sie muss aber auch alle baulichen Anforderungen erfüllen.
Die lichte Deckenhöhe darf beispielsweise im Durchschnitt 2,35 m nicht unterschreiten. Wassereintritt und Schimmelbildung muss sich kein Mieter bieten lassen.
Die angegebene Quadratmeterzahl genießt eine Toleranz von 10%. bevor der Mieter Abzüge vornehmen darf (z.B. Mieterangabe 75 qm, tatsächlich 67 qm; 75 – 10% = 67,5; der Mieter darf abziehen).
Du hast die Wohnung nach Inaugenscheinnahme gemietet und musst demzufolge natürlich Miete zahlen. Für die versteckten Mängel und evtl. für Falschangabe der Größe sind Abzüge möglich. Wie hoch die sein dürfen, sagt dir ein Fachanwalt für Mietrecht oder Mieterverein.
Du kannst es natürlich auch darauf ankommen lassen, ob die Vermieter tatsächlich so dreist sind, die Miete einzuklagen, und erst einmal nicht zahlen und abwarten. Aber rechtlich ist das nicht koscher.
1,87 m Raumhöhe ist für eine Wohnung nicht zulässig.
“So muss nach Angaben des Fachdienstes die so genannte lichte Raumhöhe im Souterrain mindestens 2,40 Meter betragen. Weiterhin müssen Feuchtigkeits-, Schall- und Wärmeschutz sichergestellt sein. Dazu zählt in jedem Fall, dass die Räume beheizbar sind. Die neuen Wohnräume müssen demnach weiterhin “ausreichend mit Tageslicht und Belüftung durch ein Fenster versorgt sein”. Deshalb darf auch der Fußboden der Wohnräume in Keller nicht mehr als 70 Zentimeter unter der “natürlichen Geländeoberfläche” liegen. Vor den Fenstern darf das Gelände (Abböschungen) erst mit ausreichendem Abstand zur Hauswand und im Winkel von maximal 45 Grad ansteigen.”http://www.abendblatt.de/daten/2003/11/0…
Wende dich an den Mieterverein:http://www.mieterbund.de/suche_plz_v.htm…
Generell hast Du unabhängig davon, ob die Kellerwohnung zulässig war diese angemietet wie gesehen und mit dem Vermieter einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen und schuldest somit die Miete in voller Höhe. – Schließlich wusstest Du von der niedrigen Decke und den 2 Fenstern. Drum musst Du die drei Monatsmieten sicherlich zahlen.
Ob Du für die fehlenden 8 Quadratmeter die Miete zurückverlangen kannst hängt von der Größe der Kellerwohnung ab. Generell bestehen hier aber bei mehr als 10%iger Abweichung gute Aussichten.
Für den Schimmel an den Wänden kannst Du rückwirkend die Miete nicht mindern – Du hättest diesen Mangel dem Vermieter zeigen müssen und sofort die Miete mindern oder nur unter Vorbehalt zahlen dürfen.
Im beigefügten Link findest Du einen vergleichbaren Fall. http://www.juraforum.de/forum/t220579/s.…
Soweit ich weiss muß Wohnraum abgenommen werden.So wie es sich anhört ,war das ganze wohl nicht so ganz legal.
Mich wundert aber dass du da überhaupt eingezogen bist ,du hast doch sicher vorher gesehen ,dass z.B. nur 2 Fenster da waren usw.
Sei mir nicht böse ,aber ich find das echt merkwürdig ,bevor man etwas mietet sieht man es sich doch genau an !
Die Wohnung kann so vermietet werden. Du hast sie ja gemietet. Bei Raumhöhe unter 2m zählt die qm Zahl nur zur Hälfte. Dazu kommen noch die falsche qm Angabe, wenn die Differenz mehr als 10% ist. Hier bist Du im Recht, dass Du viel weniger zahlen mußt. Wegen der Steuerhinterziehung sei vorsichtig, dass kannst Du nicht beweisen, da Du ja nicht in den Einkommensteuerbescheid gucken kannst. Lass Dich verklagen und hole Dir Rechtshilfe. Erkenne etwa 30% der Miete als richtig an. Ich hoffe, dass Du genug Beweise vor Gericht hast.
Nee. Was der Vermieter gemacht hat, ist voll illegal. Wenn der zu sehr den dicken Max macht, bekommt der Megaärger mit dem Bauamt und dem Finanzamt. Ob du allerdings trotzdem Miete zahlen mußt, weiß ich nicht. Lass dir vom Mieterverein helfen. Der Schimmelbefall ist sicher ein Minderungsgrund.