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	<title>Kommentare zu: Muss Eine Kellerwohnung Vom Bauamt Abgenommen Werden Bevor Es Vermietet Werden Kann?</title>
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	<description>Schnell und einfach Gewicht abnehmen</description>
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		<title>Von: Sprendli</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-227</link>
		<dc:creator>Sprendli</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Oct 2009 00:11:52 +0000</pubDate>
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		<description>Nee. Was der Vermieter gemacht hat, ist voll illegal. Wenn der zu sehr den dicken Max macht, bekommt der Mega&#228;rger mit dem Bauamt und dem Finanzamt. Ob du allerdings trotzdem Miete zahlen mu&#223;t, wei&#223; ich nicht. Lass dir vom Mieterverein helfen. Der Schimmelbefall ist sicher ein Minderungsgrund.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nee. Was der Vermieter gemacht hat, ist voll illegal. Wenn der zu sehr den dicken Max macht, bekommt der Mega&#228;rger mit dem Bauamt und dem Finanzamt. Ob du allerdings trotzdem Miete zahlen mu&#223;t, wei&#223; ich nicht. Lass dir vom Mieterverein helfen. Der Schimmelbefall ist sicher ein Minderungsgrund.</p>
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		<title>Von: ClaudiaH</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-226</link>
		<dc:creator>ClaudiaH</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Oct 2009 00:04:34 +0000</pubDate>
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		<description>Die Wohnung kann so vermietet werden. Du hast sie ja gemietet. Bei Raumh&#246;he unter 2m z&#228;hlt die qm Zahl nur zur H&#228;lfte. Dazu kommen noch die falsche qm Angabe, wenn die Differenz mehr als 10% ist. Hier bist Du im Recht, dass Du viel weniger zahlen mu&#223;t. Wegen der Steuerhinterziehung sei vorsichtig, dass kannst Du nicht beweisen, da Du ja nicht in den Einkommensteuerbescheid gucken kannst. Lass Dich verklagen und hole Dir Rechtshilfe. Erkenne etwa 30% der Miete als richtig an. Ich hoffe, dass Du genug Beweise vor Gericht hast.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wohnung kann so vermietet werden. Du hast sie ja gemietet. Bei Raumh&#246;he unter 2m z&#228;hlt die qm Zahl nur zur H&#228;lfte. Dazu kommen noch die falsche qm Angabe, wenn die Differenz mehr als 10% ist. Hier bist Du im Recht, dass Du viel weniger zahlen mu&#223;t. Wegen der Steuerhinterziehung sei vorsichtig, dass kannst Du nicht beweisen, da Du ja nicht in den Einkommensteuerbescheid gucken kannst. Lass Dich verklagen und hole Dir Rechtshilfe. Erkenne etwa 30% der Miete als richtig an. Ich hoffe, dass Du genug Beweise vor Gericht hast.</p>
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		<title>Von: Knilch</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-225</link>
		<dc:creator>Knilch</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 23:06:37 +0000</pubDate>
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		<description>
Soweit ich weiss mu&#223; Wohnraum abgenommen werden.So wie es sich anh&#246;rt ,war das ganze wohl nicht so ganz legal.
Mich wundert aber dass du da &#252;berhaupt eingezogen bist ,du hast doch sicher vorher gesehen ,dass z.B. nur 2 Fenster da waren usw. 
Sei mir nicht b&#246;se ,aber ich find das echt merkw&#252;rdig ,bevor man etwas mietet sieht man es sich doch genau an !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Soweit ich weiss mu&#223; Wohnraum abgenommen werden.So wie es sich anh&#246;rt ,war das ganze wohl nicht so ganz legal.<br />
Mich wundert aber dass du da &#252;berhaupt eingezogen bist ,du hast doch sicher vorher gesehen ,dass z.B. nur 2 Fenster da waren usw.<br />
Sei mir nicht b&#246;se ,aber ich find das echt merkw&#252;rdig ,bevor man etwas mietet sieht man es sich doch genau an !</p>
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	<item>
		<title>Von: dwgaf</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-224</link>
		<dc:creator>dwgaf</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 22:23:44 +0000</pubDate>
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		<description>Generell hast Du unabh&#228;ngig davon, ob die Kellerwohnung zul&#228;ssig war diese angemietet wie gesehen und mit dem Vermieter einen rechtsg&#252;ltigen Vertrag abgeschlossen und schuldest somit die Miete  in voller H&#246;he. - Schlie&#223;lich wusstest Du von der niedrigen Decke und den 2 Fenstern. Drum musst Du die drei Monatsmieten sicherlich zahlen.
Ob Du f&#252;r die fehlenden 8 Quadratmeter die Miete zur&#252;ckverlangen kannst h&#228;ngt von der Gr&#246;&#223;e der Kellerwohnung ab. Generell bestehen hier aber bei mehr als 10%iger Abweichung gute Aussichten.
F&#252;r den Schimmel an den W&#228;nden kannst Du r&#252;ckwirkend die Miete nicht mindern - Du h&#228;ttest diesen Mangel dem Vermieter zeigen m&#252;ssen und sofort die Miete mindern oder nur unter Vorbehalt zahlen d&#252;rfen.
Im beigef&#252;gten Link findest Du einen vergleichbaren Fall. http://www.juraforum.de/forum/t220579/s.…</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Generell hast Du unabh&#228;ngig davon, ob die Kellerwohnung zul&#228;ssig war diese angemietet wie gesehen und mit dem Vermieter einen rechtsg&#252;ltigen Vertrag abgeschlossen und schuldest somit die Miete  in voller H&#246;he. &#8211; Schlie&#223;lich wusstest Du von der niedrigen Decke und den 2 Fenstern. Drum musst Du die drei Monatsmieten sicherlich zahlen.<br />
Ob Du f&#252;r die fehlenden 8 Quadratmeter die Miete zur&#252;ckverlangen kannst h&#228;ngt von der Gr&#246;&#223;e der Kellerwohnung ab. Generell bestehen hier aber bei mehr als 10%iger Abweichung gute Aussichten.<br />
F&#252;r den Schimmel an den W&#228;nden kannst Du r&#252;ckwirkend die Miete nicht mindern &#8211; Du h&#228;ttest diesen Mangel dem Vermieter zeigen m&#252;ssen und sofort die Miete mindern oder nur unter Vorbehalt zahlen d&#252;rfen.<br />
Im beigef&#252;gten Link findest Du einen vergleichbaren Fall. <a href="http://www.juraforum.de/forum/t220579/s.…" >http://www.juraforum.de/forum/t220579/s.…</a></p>
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	<item>
		<title>Von: hmpg7</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-222</link>
		<dc:creator>hmpg7</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 21:43:36 +0000</pubDate>
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		<description>1,87 m Raumh&#246;he ist f&#252;r eine Wohnung nicht zul&#228;ssig.
&quot;So muss nach Angaben des Fachdienstes die so genannte lichte Raumh&#246;he im Souterrain mindestens 2,40 Meter betragen. Weiterhin m&#252;ssen Feuchtigkeits-, Schall- und W&#228;rmeschutz sichergestellt sein. Dazu z&#228;hlt in jedem Fall, dass die R&#228;ume beheizbar sind. Die neuen Wohnr&#228;ume m&#252;ssen demnach weiterhin &quot;ausreichend mit Tageslicht und Bel&#252;ftung durch ein Fenster versorgt sein&quot;. Deshalb darf auch der Fu&#223;boden der Wohnr&#228;ume in Keller nicht mehr als 70 Zentimeter unter der &quot;nat&#252;rlichen Gel&#228;ndeoberfl&#228;che&quot; liegen. Vor den Fenstern darf das Gel&#228;nde (Abb&#246;schungen) erst mit ausreichendem Abstand zur Hauswand und im Winkel von maximal 45 Grad ansteigen.&quot;http://www.abendblatt.de/daten/2003/11/0…
Wende dich an den Mieterverein:http://www.mieterbund.de/suche_plz_v.htm…</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>1,87 m Raumh&#246;he ist f&#252;r eine Wohnung nicht zul&#228;ssig.<br />
&#8220;So muss nach Angaben des Fachdienstes die so genannte lichte Raumh&#246;he im Souterrain mindestens 2,40 Meter betragen. Weiterhin m&#252;ssen Feuchtigkeits-, Schall- und W&#228;rmeschutz sichergestellt sein. Dazu z&#228;hlt in jedem Fall, dass die R&#228;ume beheizbar sind. Die neuen Wohnr&#228;ume m&#252;ssen demnach weiterhin &#8220;ausreichend mit Tageslicht und Bel&#252;ftung durch ein Fenster versorgt sein&#8221;. Deshalb darf auch der Fu&#223;boden der Wohnr&#228;ume in Keller nicht mehr als 70 Zentimeter unter der &#8220;nat&#252;rlichen Gel&#228;ndeoberfl&#228;che&#8221; liegen. Vor den Fenstern darf das Gel&#228;nde (Abb&#246;schungen) erst mit ausreichendem Abstand zur Hauswand und im Winkel von maximal 45 Grad ansteigen.&#8221;http://www.abendblatt.de/daten/2003/11/0…<br />
Wende dich an den Mieterverein:http://www.mieterbund.de/suche_plz_v.htm…</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: elli</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-223</link>
		<dc:creator>elli</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 21:37:43 +0000</pubDate>
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		<description>Eine Kellerwohnung ist durchaus zul&#228;ssig.
Sie muss als Wohnraum beh&#246;rdlich gemeldet sein (Wassergeb&#252;hren, M&#252;llgeb&#252;hren, abwasser, usw.).
Sie muss aber auch alle baulichen Anforderungen erf&#252;llen.
Die lichte Deckenh&#246;he darf beispielsweise im Durchschnitt 2,35 m nicht unterschreiten. Wassereintritt und Schimmelbildung muss sich kein Mieter bieten lassen.
Die angegebene Quadratmeterzahl genie&#223;t eine Toleranz von 10%. bevor der Mieter Abz&#252;ge vornehmen darf (z.B. Mieterangabe 75 qm, tats&#228;chlich 67 qm; 75 - 10% = 67,5; der Mieter darf abziehen).
Du hast die Wohnung nach Inaugenscheinnahme gemietet und musst demzufolge nat&#252;rlich Miete zahlen. F&#252;r die versteckten M&#228;ngel und evtl. f&#252;r Falschangabe der Gr&#246;&#223;e sind Abz&#252;ge m&#246;glich. Wie hoch die sein d&#252;rfen, sagt dir ein Fachanwalt f&#252;r Mietrecht oder Mieterverein.
Du kannst es nat&#252;rlich auch darauf ankommen lassen, ob die Vermieter tats&#228;chlich so dreist sind, die Miete einzuklagen, und erst einmal nicht zahlen und abwarten. Aber rechtlich ist das nicht koscher.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Kellerwohnung ist durchaus zul&#228;ssig.<br />
Sie muss als Wohnraum beh&#246;rdlich gemeldet sein (Wassergeb&#252;hren, M&#252;llgeb&#252;hren, abwasser, usw.).<br />
Sie muss aber auch alle baulichen Anforderungen erf&#252;llen.<br />
Die lichte Deckenh&#246;he darf beispielsweise im Durchschnitt 2,35 m nicht unterschreiten. Wassereintritt und Schimmelbildung muss sich kein Mieter bieten lassen.<br />
Die angegebene Quadratmeterzahl genie&#223;t eine Toleranz von 10%. bevor der Mieter Abz&#252;ge vornehmen darf (z.B. Mieterangabe 75 qm, tats&#228;chlich 67 qm; 75 &#8211; 10% = 67,5; der Mieter darf abziehen).<br />
Du hast die Wohnung nach Inaugenscheinnahme gemietet und musst demzufolge nat&#252;rlich Miete zahlen. F&#252;r die versteckten M&#228;ngel und evtl. f&#252;r Falschangabe der Gr&#246;&#223;e sind Abz&#252;ge m&#246;glich. Wie hoch die sein d&#252;rfen, sagt dir ein Fachanwalt f&#252;r Mietrecht oder Mieterverein.<br />
Du kannst es nat&#252;rlich auch darauf ankommen lassen, ob die Vermieter tats&#228;chlich so dreist sind, die Miete einzuklagen, und erst einmal nicht zahlen und abwarten. Aber rechtlich ist das nicht koscher.</p>
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