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	<title>Kommentare zu: Muss Eine Kellerwohnung Vom Bauamt Abgenommen Werden Bevor Es Vermietet Werden Kann?</title>
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	<description>Schnell und einfach Gewicht abnehmen</description>
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		<title>Von: Sprendli</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-227</link>
		<dc:creator>Sprendli</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Oct 2009 00:11:52 +0000</pubDate>
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		<description>Nee. Was der Vermieter gemacht hat, ist voll illegal. Wenn der zu sehr den dicken Max macht, bekommt der Megaärger mit dem Bauamt und dem Finanzamt. Ob du allerdings trotzdem Miete zahlen mußt, weiß ich nicht. Lass dir vom Mieterverein helfen. Der Schimmelbefall ist sicher ein Minderungsgrund.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nee. Was der Vermieter gemacht hat, ist voll illegal. Wenn der zu sehr den dicken Max macht, bekommt der Megaärger mit dem Bauamt und dem Finanzamt. Ob du allerdings trotzdem Miete zahlen mußt, weiß ich nicht. Lass dir vom Mieterverein helfen. Der Schimmelbefall ist sicher ein Minderungsgrund.</p>
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		<title>Von: ClaudiaH</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-226</link>
		<dc:creator>ClaudiaH</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Oct 2009 00:04:34 +0000</pubDate>
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		<description>Die Wohnung kann so vermietet werden. Du hast sie ja gemietet. Bei Raumhöhe unter 2m zählt die qm Zahl nur zur Hälfte. Dazu kommen noch die falsche qm Angabe, wenn die Differenz mehr als 10% ist. Hier bist Du im Recht, dass Du viel weniger zahlen mußt. Wegen der Steuerhinterziehung sei vorsichtig, dass kannst Du nicht beweisen, da Du ja nicht in den Einkommensteuerbescheid gucken kannst. Lass Dich verklagen und hole Dir Rechtshilfe. Erkenne etwa 30% der Miete als richtig an. Ich hoffe, dass Du genug Beweise vor Gericht hast.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wohnung kann so vermietet werden. Du hast sie ja gemietet. Bei Raumhöhe unter 2m zählt die qm Zahl nur zur Hälfte. Dazu kommen noch die falsche qm Angabe, wenn die Differenz mehr als 10% ist. Hier bist Du im Recht, dass Du viel weniger zahlen mußt. Wegen der Steuerhinterziehung sei vorsichtig, dass kannst Du nicht beweisen, da Du ja nicht in den Einkommensteuerbescheid gucken kannst. Lass Dich verklagen und hole Dir Rechtshilfe. Erkenne etwa 30% der Miete als richtig an. Ich hoffe, dass Du genug Beweise vor Gericht hast.</p>
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		<title>Von: Knilch</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-225</link>
		<dc:creator>Knilch</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 23:06:37 +0000</pubDate>
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		<description>
Soweit ich weiss muß Wohnraum abgenommen werden.So wie es sich anhört ,war das ganze wohl nicht so ganz legal.
Mich wundert aber dass du da überhaupt eingezogen bist ,du hast doch sicher vorher gesehen ,dass z.B. nur 2 Fenster da waren usw. 
Sei mir nicht böse ,aber ich find das echt merkwürdig ,bevor man etwas mietet sieht man es sich doch genau an !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Soweit ich weiss muß Wohnraum abgenommen werden.So wie es sich anhört ,war das ganze wohl nicht so ganz legal.<br />
Mich wundert aber dass du da überhaupt eingezogen bist ,du hast doch sicher vorher gesehen ,dass z.B. nur 2 Fenster da waren usw.<br />
Sei mir nicht böse ,aber ich find das echt merkwürdig ,bevor man etwas mietet sieht man es sich doch genau an !</p>
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		<title>Von: dwgaf</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-224</link>
		<dc:creator>dwgaf</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 22:23:44 +0000</pubDate>
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		<description>Generell hast Du unabhängig davon, ob die Kellerwohnung zulässig war diese angemietet wie gesehen und mit dem Vermieter einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen und schuldest somit die Miete  in voller Höhe. - Schließlich wusstest Du von der niedrigen Decke und den 2 Fenstern. Drum musst Du die drei Monatsmieten sicherlich zahlen.
Ob Du für die fehlenden 8 Quadratmeter die Miete zurückverlangen kannst hängt von der Größe der Kellerwohnung ab. Generell bestehen hier aber bei mehr als 10%iger Abweichung gute Aussichten.
Für den Schimmel an den Wänden kannst Du rückwirkend die Miete nicht mindern - Du hättest diesen Mangel dem Vermieter zeigen müssen und sofort die Miete mindern oder nur unter Vorbehalt zahlen dürfen.
Im beigefügten Link findest Du einen vergleichbaren Fall. http://www.juraforum.de/forum/t220579/s.…</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Generell hast Du unabhängig davon, ob die Kellerwohnung zulässig war diese angemietet wie gesehen und mit dem Vermieter einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen und schuldest somit die Miete  in voller Höhe. &#8211; Schließlich wusstest Du von der niedrigen Decke und den 2 Fenstern. Drum musst Du die drei Monatsmieten sicherlich zahlen.<br />
Ob Du für die fehlenden 8 Quadratmeter die Miete zurückverlangen kannst hängt von der Größe der Kellerwohnung ab. Generell bestehen hier aber bei mehr als 10%iger Abweichung gute Aussichten.<br />
Für den Schimmel an den Wänden kannst Du rückwirkend die Miete nicht mindern &#8211; Du hättest diesen Mangel dem Vermieter zeigen müssen und sofort die Miete mindern oder nur unter Vorbehalt zahlen dürfen.<br />
Im beigefügten Link findest Du einen vergleichbaren Fall. <a href="http://www.juraforum.de/forum/t220579/s.…" >http://www.juraforum.de/forum/t220579/s.…</a></p>
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		<title>Von: hmpg7</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-222</link>
		<dc:creator>hmpg7</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 21:43:36 +0000</pubDate>
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		<description>1,87 m Raumhöhe ist für eine Wohnung nicht zulässig.
&quot;So muss nach Angaben des Fachdienstes die so genannte lichte Raumhöhe im Souterrain mindestens 2,40 Meter betragen. Weiterhin müssen Feuchtigkeits-, Schall- und Wärmeschutz sichergestellt sein. Dazu zählt in jedem Fall, dass die Räume beheizbar sind. Die neuen Wohnräume müssen demnach weiterhin &quot;ausreichend mit Tageslicht und Belüftung durch ein Fenster versorgt sein&quot;. Deshalb darf auch der Fußboden der Wohnräume in Keller nicht mehr als 70 Zentimeter unter der &quot;natürlichen Geländeoberfläche&quot; liegen. Vor den Fenstern darf das Gelände (Abböschungen) erst mit ausreichendem Abstand zur Hauswand und im Winkel von maximal 45 Grad ansteigen.&quot;http://www.abendblatt.de/daten/2003/11/0…
Wende dich an den Mieterverein:http://www.mieterbund.de/suche_plz_v.htm…</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>1,87 m Raumhöhe ist für eine Wohnung nicht zulässig.<br />
&#8220;So muss nach Angaben des Fachdienstes die so genannte lichte Raumhöhe im Souterrain mindestens 2,40 Meter betragen. Weiterhin müssen Feuchtigkeits-, Schall- und Wärmeschutz sichergestellt sein. Dazu zählt in jedem Fall, dass die Räume beheizbar sind. Die neuen Wohnräume müssen demnach weiterhin &#8220;ausreichend mit Tageslicht und Belüftung durch ein Fenster versorgt sein&#8221;. Deshalb darf auch der Fußboden der Wohnräume in Keller nicht mehr als 70 Zentimeter unter der &#8220;natürlichen Geländeoberfläche&#8221; liegen. Vor den Fenstern darf das Gelände (Abböschungen) erst mit ausreichendem Abstand zur Hauswand und im Winkel von maximal 45 Grad ansteigen.&#8221;http://www.abendblatt.de/daten/2003/11/0…<br />
Wende dich an den Mieterverein:<a href="http://www.mieterbund.de/suche_plz_v.htm…" >http://www.mieterbund.de/suche_plz_v.htm…</a></p>
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		<title>Von: elli</title>
		<link>http://blog.gewichtabnehmen.org/muss-eine-kellerwohnung-vom-bauamt-abgenommen-werden-bevor-es-vermietet-werden-kann/comment-page-1/#comment-223</link>
		<dc:creator>elli</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 21:37:43 +0000</pubDate>
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		<description>Eine Kellerwohnung ist durchaus zulässig.
Sie muss als Wohnraum behördlich gemeldet sein (Wassergebühren, Müllgebühren, abwasser, usw.).
Sie muss aber auch alle baulichen Anforderungen erfüllen.
Die lichte Deckenhöhe darf beispielsweise im Durchschnitt 2,35 m nicht unterschreiten. Wassereintritt und Schimmelbildung muss sich kein Mieter bieten lassen.
Die angegebene Quadratmeterzahl genießt eine Toleranz von 10%. bevor der Mieter Abzüge vornehmen darf (z.B. Mieterangabe 75 qm, tatsächlich 67 qm; 75 - 10% = 67,5; der Mieter darf abziehen).
Du hast die Wohnung nach Inaugenscheinnahme gemietet und musst demzufolge natürlich Miete zahlen. Für die versteckten Mängel und evtl. für Falschangabe der Größe sind Abzüge möglich. Wie hoch die sein dürfen, sagt dir ein Fachanwalt für Mietrecht oder Mieterverein.
Du kannst es natürlich auch darauf ankommen lassen, ob die Vermieter tatsächlich so dreist sind, die Miete einzuklagen, und erst einmal nicht zahlen und abwarten. Aber rechtlich ist das nicht koscher.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Kellerwohnung ist durchaus zulässig.<br />
Sie muss als Wohnraum behördlich gemeldet sein (Wassergebühren, Müllgebühren, abwasser, usw.).<br />
Sie muss aber auch alle baulichen Anforderungen erfüllen.<br />
Die lichte Deckenhöhe darf beispielsweise im Durchschnitt 2,35 m nicht unterschreiten. Wassereintritt und Schimmelbildung muss sich kein Mieter bieten lassen.<br />
Die angegebene Quadratmeterzahl genießt eine Toleranz von 10%. bevor der Mieter Abzüge vornehmen darf (z.B. Mieterangabe 75 qm, tatsächlich 67 qm; 75 &#8211; 10% = 67,5; der Mieter darf abziehen).<br />
Du hast die Wohnung nach Inaugenscheinnahme gemietet und musst demzufolge natürlich Miete zahlen. Für die versteckten Mängel und evtl. für Falschangabe der Größe sind Abzüge möglich. Wie hoch die sein dürfen, sagt dir ein Fachanwalt für Mietrecht oder Mieterverein.<br />
Du kannst es natürlich auch darauf ankommen lassen, ob die Vermieter tatsächlich so dreist sind, die Miete einzuklagen, und erst einmal nicht zahlen und abwarten. Aber rechtlich ist das nicht koscher.</p>
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